Falls Sie sich als Kunde für eine Immobilie interessieren, sei es als Käufer oder Mieter, kontaktieren Sie häufig einen Makler via Onlineportal oder dessen Website. Da dieser Kontakt nicht persönlich im Büro stattfindet, ist der Makler laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gesetzlich verpflichtet Ihnen eine Widerrufsbelehrung zukommen zu lassen. Das gilt u.a. auch bei telefonischem Kontakt, Kontakt via Mail oder Brief und dient der Einholung Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zur Erbringung unserer Leistung.
Als Makler muss man nachweisen, dass man den Kunden über sein Widerrufsrecht informiert hat, deshalb lassen sich viele Makler – so auch wir – die Widerrufsbelehrung unterschreiben bzw. bestätigen.
Oft haben Verbraucher in diesem Moment Angst, direkt Kosten tragen zu müssen. Das ist natürlich nicht der Fall.
Die Provision wird erst fällig, wenn wir als Makler unsere Dienstleistung erfüllt haben, das heißt, wenn tatsächlich zum Beispiel ein Kaufvertrag zustande kommt.
Falls Sie also eine unserer Immobilien mit uns besichtigen und diese gefällt Ihnen nicht, müssen Sie nichts bezahlen. In diesem Fall müssen Sie auch nichts widerrufen, weil wir zwar für Sie tätig waren, die Maklerprovision jedoch noch nicht fällig ist. Wir würden uns dennoch freuen, wenn Sie uns einen kurzen Hinweis geben, dass sie kein Interesse mehr an diesem Objekt haben.
Möchten Sie unsere Dienstleistung, z.B. Zusendung eines Exposés, vor Ablauf der Widerrufsfrist in Anspruch nehmen, müssen Sie dies ausdrücklich verlangen bzw. dem zugestimmt haben. In diesem Fall erlischt ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits.
Falls Sie als Kunde von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen, können Sie dies innerhalb von 14 Tagen tun, nachdem der Maklervertag geschlossen wurde.
Sollten Sie Fragen zum Widerrufsrecht haben, freuen sich unsere Mitarbeiter auf Ihren Anruf.