: Erster Erfolg für die Hauptstadt

Weil in der Bundeshauptstadt – wie auch in vielen anderen deutschen Metropolen – seit Jahren immer mehr private Wohnungen als Ferienwohnungen vermietet werden, erließ der Senat Ende 2013 ein Gesetz dagegen.

Die Praxis stellt schon länger durch Angebote wie beispielsweise AirBnB einen wachsenden Markt dar. Aber auch Berlin wächst, Wohnraum wird teuer. Die Hauptstadt sah sich in Zugzwang und handelte: Seit dem 3. Mai 2016 ist es unter Androhung hoher Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verboten, privaten Wohnraum ohne Genehmigung an Feriengäste zu vermieten. Es gilt das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Kritiker vermuteten, dass eine Klagewelle auf die Hauptstadt zurollt. Das Gesetz sei nachlässig formuliert, die Chance, bei einer Klage Recht zu bekommen, sei groß. Es klagten auch bereits vier Betreiber von Ferienappartments vor dem Verwaltungsgericht, weil sie ihr Gewerbe nun nicht mehr ausüben dürften – und verloren. Die Rechtsangelegenheit wird vermutlich vor dem Oberverwaltungsgericht weiter verhandelt. Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

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