Mieterservice

Damit Sie sich wohlfühlen

Unseren Mietern wollen wir ein verlässlicher Ansprechpartner sein. An unseren Standorten und auch vor Ort bei unseren Mietobjekten. Die Bedürfnisse unserer Mieter stehen im Mittelpunkt, Probleme lösen wir schnell und pragmatisch: Vom tropfenden Wasserhahn bis hin zum streikenden Fahrstuhl. Wir sorgen für die Behebung von Schäden, beseitigen Mängel und haben für ihre Sorgen ein offenes Ohr. Außerdem freuen wir uns auf ihre Hinweise und Anregungen, denn so können wir in dem, was wir machen, noch besser werden.

Unsere Verwalter erreichen Sie telefonisch zu unseren Sprechzeiten

Montag: 8.30Uhr - 12.30Uhr
Dienstag: 13.30Uhr - 17.30Uhr
Donnerstag: 8.30Uhr - 12.30Uhr & 13.30Uhr - 17.30Uhr
Freitag: 8.30Uhr - 12.30Uhr

Unser Service
Beratung

Beratung

Besuchen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten an unseren Standorten oder vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gerne kompetent und freundlich.

24h-Notfallservice

24h-Notfallservice

Bei einer Havarie erreichen Sie unseren 24h-Notfallservice der Hausverwaltung unter der Nummer 0160 90615785 oder kontaktieren Sie unseren Hausmeisterservice, dessen Telefonnummer Sie im Aushang Ihres Treppenhauses finden.

Reparaturservice

Reparaturservice

Mängel und Schäden lassen wir für Sie innerhalb weniger Tage nach Feststellung beseitigen. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter der Immo & Grund Service GmbH telefonsich zur Verfügung.

Kummerbox

Kummerbox

Sorgen, Tipps und Anregungen? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören und nehmen Ihre Meinung ernst. Schreiben Sie uns an info@laub-gruppe.de Stichwort „Kummerbox“

Vorteils-Angebot

Vorteils-Angebot

Bald ist es wieder so weit und Sie erhalten hier Ihren exklusiven Vorteils-Gutschein für Dienstleistungen unseres Hausmeister- und Reparaturservices. Ab September 2020 gehen wir für Sie in die nächste Runde.

Faq

In der Regel ist Kabelfernsehen vom Mietpreis nicht mit abgedeckt. Die Mieter müssen separate Verträge mit Anbietern abschließen. Die Ausnahme können individuelle Mietverträge sein.

Die Verfügbarkeit schnellen Internets ist von Mietobjekt zu Mietobjekt unterschiedlich. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft bzw. Hausverwaltung vor Ort.

Solange Sie mit uns im Mietverhältnis stehen, wird Ihre Kaution wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben verwaltet und auf einem separaten Konto hinterlegt, auf dem es auch bis zum Auflösen des Mietverhältnisses verbleibt.

Das Halten eines Hundes oder einer Katze ist in jedem Fall genehmigungspflichtig. Bitte sprechen Sie hierzu mit dem für Sie zuständigen Verwalter, denn zum Thema Haustierhaltung wird eine Zusatzregelung im Mietvertrag vermerkt.

Im Falle einer Havarie wenden Sie sich an folgende Telefonnummer: 0160-90615785. Die Kontaktdaten finden Sie in der Regel auch auf einem Aushang im Treppenhaus.

Unsere Mietobjekte haben in der Regel verschiedene Parkmöglichkeiten. Entweder gibt es Stellplätze auf dem Mietgrundstück oder auch Tiefgaragenstellplätzen. Für genaue Informationen zur Situation an Ihrem Mietobjekt wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung.

Unsere Mietobjekte sind meist mit einem Abteil für Fahrräder im Keller ausgestattet. Auch im Hinterhof können sich Fahrradständer befinden. Das sind die richtigen Abstellorte für Zweiräder und Kinderwagen, da sie dort die Fluchtwege nicht einschränken. Für genaue Informationen zur Situation an Ihrem Mietobjekt wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung.

Wenden Sie sich für Schadensmeldungen an Ihre Hausverwaltung oder direkt an die Zentrale: Opens internal link in current windowZum Kontaktformular. Im Notfall nachts oder am Wochenende wenden Sie sich an unsere Havarie-Nummer: 0160-90615785

In der Regel kümmert sich der Hausmeisterservice um die Objektreinigung und Pflege.  Ausnahmen können individuelle Mietverträge sein.

In der Regel übernimmt der Hausmeisterdienst Schneeschippen und Gehwegstreuen. In einzelnen Objekten wird ein separater Winterdienstleister hinzugezogen. Ausnahmen können individuelle Mietverträge sein.

Das Anbringen einer Satellitenschüssel an der Straßenfront ist in jedem Fall verboten. 

An der Hinterseite des Mietobjekts darf ein solches Anbringen nur mit Sondergenehmigung geschehen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Bausubstanz nicht beschädigt wird.

Bei regelmäßiger Lärmbelästigung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung – am besten mit einem Lärmprotokoll. Mieter können in solchen Fällen von der Verwaltung abgemahnt werden. Bei akuter nächtlicher, stark belastender Ruhestörung rufen Sie bitte die Polizei.

Hat die Mietsache erhebliche Mängel, steht dem Mieter das Recht auf Mietminderung zu. Dabei ist es notwendig, dass der Mieter den Mangel gegenüber dem Vermieter frühzeitig anzeigt. Der Mieter muss dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung einräumen und ihm Zugang für die Ausführung der Handwerksarbeiten verschaffen. Kommt der Vermieter dieser nicht nach, kann der Mieter die angekündigte Mietminderung realisieren, wobei diese in einem angemessenen Verhältnis zum Grund der Minderung, also dem Mangel, stehen muss.

Das Abstellen und Entsorgen von Sperrmüll auf dem Müllstandplatz des Wohnhauses ist generell untersagt, da Sperrmüll vom Entsorgungsunternehmen nicht beseitigt wird.

Im Zweifel entsorgt der Vermieter die abgestellten Gegenstände und die Verursacher werden zur Kostenübernahme aufgefordert. Bitte geben Sie Ihren Sperrmüll deswegen auf den Sammelplätzen der städtischen Entsorgungsbetriebe ab. Beachten Sie: Für Sondermüll gibt es separate Abgabetermine.

Die Hausordnung ist generell Bestandteil des Mietvertrages. Im Zweifel kann die Hausordnung bei der Verwaltung eingesehen werden.

Betriebskosten sind Kosten, die durch den Gebrauch von Gebäuden und den dazugehörigen Anlagen laufend entstehen. Das sind z.B. Kosten für die Wasserversorgung, die Heizung, die Instandhaltung der Aufzüge, die Müllabfuhr oder die Gebäudereinigung. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass der Mieter dem Vermieter die Betriebskosten zu erstatten hat. § 556 Abs. 2 S. 1 BGB sieht die Möglichkeit vor, hierzu entweder Vorauszahlungen mit späterer Abrechnung zu vereinbaren oder eine angemessene Pauschale vorzusehen, mit der die Betriebskosten insgesamt abgegolten sind.

§ 1 Betriebskostenverordnung: „Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.“

§ 2 Betriebskostenverordnung listet die allgemeinen Betriebskostenarten auf. Allerdings ist diese Auflistung nicht abschließend, sondern es können im Mietvertrag die Umlage von „Sonstige Betriebskosten“ vereinbart werden.

Sollten Sie plötzlich in Zahlungsverzug geraten, sprechen Sie umgehend mit Ihrem Hausverwalter. Wir finden dann gemeinsam eine Lösung.

Der Mieter kann ein Mietverhältnis über Wohnräume bis zum 3. Werktag des Monats für das Ende des übernächsten Monats, also mit einer Frist von 3 Monaten, kündigen sofern keine anderweitige Regelung/Vereinbarung im Mietvertrag enthalten sind. Die Kündigung muss ausdrücklich am 3. Werktag eines Monats zugegangen sein; der Samstag gilt hier als Werktag. Fällt der Fristablauf auf einen Sonn – oder Feiertag, so gilt der nachfolgende Werktag als Stichtag. Eine Angabe von Gründen ist für dem Vermieter hilfreich aber nicht zwingend notwendig. Die Kündigung ist schriftlich mitzuteilen - sinnvoll mit Einschreiben/Rückschein oder sogenannten Einwurf-Einschreiben - und muss unterzeichnet sein. Ist ein Mietvertrag von mehreren Personen abgeschlossen worden, so gilt die Kündigung nur von und gegen alle.

Im Falle eines sogenannten „wichtigen Grundes“, z.B. einer Vertragsverletzung, können Sie Ihren Mietvertrag außerordentlich fristlos kündigen. Das ist in etwa der Fall, wenn dem Mieter die Mietwohnung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Dem Mieter kann fristlos gekündigt werden, wenn er mit der Zahlung des Mietzinses für zwei aufeinander folgende Termine im Verzug ist. Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und der "wichtige Grund" muss im Schreiben genannt werden. Beruht der Kündigungsgrund auf Vertragsverletzungen einer Seite, so ist in der Regel vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich.

Die dreimonatige Kündigungsfrist zu umgehen ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Vermieter.

Die Kautionsabrechnung erfolgt durch den Vermieter. In der Regel geschieht das zeitnah zur Beendigung des Mietverhältnisses, wenn die Wohnung mangelfrei zurückgegeben wurde. Bei einer Wohnungsrückgabe mit Schäden beträgt der Zeitraum für die Kautionsabrechnung maximal sechs Monate. Bitte beachten Sie aber, dass ein vorläufiges Einbehalten der Kaution zur Absicherung von eventuellen Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung möglich ist.

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